Druckschrift 
Ein abgenöthigtes Wort aus seiner Sache, zur Beurtheilung derselben
Seite
35
Einzelbild herunterladen
 

35

Argwohn meiner Ankläger mir zugetraut hat,begründen sie nicht.

Um so fester aber kann ich auf strengegerechte Entscheiöung dieser Sache vertrauen,je mehr diese Entscheidung hier nicht von ge-schwindem und augenblicklichem durch Mißver-ständnisse und Menschlichkeit bestimmtem leich-ter entschuldigtem Entschluß, sondern vonlanger ernster Prüfung und Ueberlcgung undvon den bleibenden Staats-und Rechtsgrund-sätzcu abhängt.

Auch irgend ein, am wenigsten ein un-trennbarer thatsächlicher Zusammenhang Hei-ner angeblichen Vergebungen mit den Ver-gebungen Anderer, die vor einem andernGericht anhängig waren, (welcher Zusam-menhang übrigens durchaus nicht geeignetwäre, mir mein Recht auf natürliches Ge-richt und geselssiche Form zu entziehen,) fin-det, wie die bisherige Untersuchung zur Ge-nüge gezeigt haben muß, hier durchaus nichtStatt. Ändere Gründe des Staatswohlsaber, vollends etwa die der Bekämpfung derunruhigen zum Theil revolutionären Bestre-bungen der Völker für Vcrfassungsverändc-rnngen könnten solche Ausnahmen wahrlich

3 *