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erhabenen Monarchen, dessen- Unterthan erist, durch Willkuhr in Anwendung der Gesetzegegen ihn nicht gefährdet.werden kann, unddaß sein König und dessen höchste Stellver-treter im Staate,, an welche er seine demü-thige Bitte gebracht hat oder bringen wird,sie nicht unerhört werden verschallen lassen. .
Denn nimmer kann er glauben, daß nachden- Jahren IttlZ, 14 und 1,5 und nachso offenen feierlichen Verdammungen derNapolconischen Art und nach Verkündigungen«nd Gelöbnissen, welche die Rheiulande wie-der unter deutsche Redlichkeit und Treue stell-ten,-das Schicksal gerade mit ihm und ge-rade an dem befreiten Rheinstromc die fürck)-tcrliche Ironie spielen werde, daß er durch.ein außerordentliches Specialgericht gerichtet-werde.
Diesmal sei dies. hier genug. Da erhofft, diese larmvolle Zeit und Geschichte nochzu überleben; so ist ihm freilich durch dieletzten Vorgänge und Verhängnisse derselbenfür sich und seiue Freunde die Pflicht aufge-llest, von seinem politischen Leben und seinen-bürgerlichen Verhältnissen, wie sie in denHeiden letzten Iahrzehnden gestanden sind.