Druckschrift 
2 (1804)
Entstehung
Seite
320
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Pflicht, dasselbe hier einzurückcn, versiehtsich mit aller der Rücksicht, unter welcherallein es vcrsiattet ist, Privat-Schreibenüber wissenschaftliche Gegenstände, ohneausdrückliche Erlaubniß des Schreibersbekannt zu machen. In diesem gegenwär-tigen Falle berechtigt über dicß die Auf-forderung, und die auf dieselbe und bloßihrenlwegen erfolgte Belehrung die öffent-liche Bekanntmachung. Daß die Ant-wort in der Fortsetzung einer kleinen Iahr-schrifr erscheint, in welcher die Anfrage ge-schehen ist, versieht sich von selbst; so seltensonst auch bisher der Fall bey Merkchendieser Art eingetrete» seyn mag. DerHerausgeber rechnet sich die Rücksicht, dieein Mann von dem Geists und den Ein-sichten des Herrn Grasen Melliu aufseine Anfragen genommen hat, zur wahrenEhre. Hier ist der Brief.