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wohnen. könnten ©ngel weinen, fte Würben über unfere ftehl*iritte Weinen.
€f)ret bas5 9lnbenfen ber lobten, ciucE> beter, btewir nicht felbft bannten; ehret bie 2Bol)lthater ber SKenfchheit,auch wenn fte Sahrtaufenbe bor un$ gelebt Jütten! SSohlthaterber SNenfchhfit ftnb auch unfere 2öohlthäter gewefen; ihr Slameberbt'ent ewig im SDlunbe ber Sterblichen ju tönen. So bezeichnetbao gefühlvolle ^erj bie reinfle Sanfbarfcit; fo wirb bie SSBeftjur Stachahmung großer, ebler, bewunbernfwörbiger Saatenbegeifert; fo Wirb aus bem gefammten SDtenfchengefchlechte nureine große zufammenhangenbe Familie. Sie SSeifen unb 33ater=lanbshelben, bte frommen unb Zeitigen ber SBorwelt — welcherStation fte auch angehören — fte ftnb bie Sterbe, ber Stolz berganjen SÖtenfchheit. 23ir ftnb ihnen 23Iutstberwanbte. Raffetur$ fte ehren, inbem wir mit gewilfenhafter Jreue ihren testenSSiifen vollziehen, ihre iöermachtniffe erfüllen, unb bie frommenStiftungen aufrecht halten zu wohltätigen Stbecfen, betten fte. einjt bott ben Serftorbenen geweiht würben. — Siefe Pflichtgegen, bie lobten ift unb eine ber ^eiligften. Stur mit bem©tauben an unfere £reue jtarben fte: wollen wir biefeb©laubend fpotten? Sollten Wir mit ruchlofer £anb bab 23er£berer zerjtören, bie eb jum Stufen unb 2Bof)l ber Stachfommenmit fterbenber £anb bauten? — 3jt eb erfl bahin gebiehen,baß Wir ben lebten 2BiKen ber Verdorbenen betagten, bannftnb Brette unb ©lauben für immer aub bet 233elt gewichen; unbVater unb Vlutter mttffen auf bem Sobtenbette mit Unwillen bonben $inbern hinwegfehauen, bie ihnen nach bem lebten 2lthem*juge ben frommen ©ehorfam auffünben. Sticht ohne gerechtenKummer würben Wir auf Pflicht unb 2reue unferer Stad)*Welt Verzicht thun müffen. Äeine rnilben Stiftungen würbenmehr burch bie £anb ber Sterblichen begrünbet ober begabtwerben, wenn fte fchtechte 9lnWenbuttg unb Vergeubung ber juheiligen S'vccfen geweihten Summen Voraudfahen. ©hret benlebten SöiHen ber lobten, ihr darbet ben ©lauben bed £ebenbenan bie Sugenb unb £reue ber S?ad)Welt!