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Die Nahmen solcher Männer müssen 'nicht etwa unter dem Titel: Leben ge-wissenhafter Richter und Advo-catcn — der Nachwelt zugcsicllt werdenwollen, die sie gewiß unter dieser Addressenicht erhalt. Man muß ihnen nicht einenLeichcnsiein ans einem Stadt-Kirchhof er-richten, sondern man muß sie unter dieKönige begraben.
Ten 12. September 1769 siarb inGöttingen Hr. Noltcn, ein Büchsenma-cher und ein sehr ehrlicher Mann. Erhatte es in seiner Kunst sehr weit gebracht,und war zugleich ein trefflicher Schütze.
Er schoß einmal aus freycr Hand 1 z malnach einander auf 250 Schritt insSchwarze, und beynahe immer auf den-selben Fleck. Ben solennen Scheiben-schießen hat er öfters den Punct aus der