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14.
Zum Andenken von Verstorbenen.
Große Männer sollten ihren Bcyfallöffentlich nicht bloß den Helden geben,nicht bloß dem Manne, der von einerVorstellung begeistert eine Lde stammelt,sondern auch dem gerechten und strengenRichter, dem gelehrten und gewiffenhastenAdvoeatcn, dem sinnreichen und emsigenHandwerker. Fürchtet nicht, daß eureGcschichtbücher mit Nahmen überschwemmtwerden würden. Sie sind so selten undseltner, als die Helden, je geringer derLohn ist, den sie ans den Händen desRuhms erwarte». Jeh weiß nicht, ob dieGeschichtschreiber des siebenjährigen Krie-ges den General-Auditeur Grießbach