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II. Preufsische.
Staatssc huldscheine. Für 100 Thl.pr. Crt., 103J pr. Thl. Crt. für 100 Thl. Spe-cies fix gerechnet, gibt man den Cours inThl. Species.
III. Polnische.
Loose. Für ein Loos gibt man denCours in Rthl. Species. Die Zinsen zins-tragender Papiere, werden al Pari bis zumLieferungstag vergütet, oder man richtetsich nach dem Gebrauche des Handelsplates,von woher die Papiere bezogen werden.
VII. Erklärung zur Berechnung des Lon-doner Coursblattes.
Aufser einer sehr grofsen Anzahl engli-scher Effecten, verkehrt man auch in. Lon-don in sehr vielen ausländischen Staatspa-pieren. Die Course der englischen Effec-ten beziehen sich alle auf 100 Pf. St. mitAusnahme der langen Annuitäten (s. Art.Grofsbritanien). Von Ausländischen Staats-papieren kommen etwa folgende vor.
I. Französische.
1) Renten. Für 100 Fr. in Rentengibt man den Cours in Fr. Die Fr. wer-