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Börsen-Handbuch oder gründliche Darstellung des gesammten Börsen-Verkehrs und der Staatspapier-Geschäfte : enth. d. praktische Anleitg zu deren Berechnung ... ; mit histor. Einl. über Staatsanleihen u. deren Tilgung
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X. Holländische.

1) Integralen. Für 100 holl. Fl. In-tegralen gibt man den Cours in Fl. des 24 Gul-denfufses. Die Zinsen ä 2^ Proc. werden vomganzen Kapital bis zum Lieferungstag vergü-tet, 1 holl. Fl. für 1 FI. im 24 Guldenfufs.

Ex. Fl. 8000 ä 41, gekauft am 7. Aug.

100 : 8000 = 41 : x. Also x.= FI. 3280

Zinsen vom 1. Juli bis 7. Aug. 36 T.

von Fl. 8000 ...... 20

im 24 Guldenfufs Fl. 3300

2) Kanzen. Für 1 Kanze gibt manden Cours in Fl. des 24 Guldenfufses.

3) Restanten. Für 100 holl. FI. inRest, gibt man den Cours in Fl. des 24 Gul-denfufses (l-£ Fl. mehr oder weniger).

XI. Neapolitanische.

1) Falconets. Für 100 FI. im 24Guldenfufs in einem Certificat von 25 Duc.Renten a 1100 Fl. Kapital im 24 Guldenfufsgerechnet, gibt man den Cours in FI. des24 Guldenfufses. Die Zinsen ä 5 Proc. wer-den bis zum Lieferungstag vom ganzen Ka-pital vergütet.

Ex. 20 Stück ä 74, gekauft am 7. Aug.

i : 20 = lioo : 22000