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3) Metalliques. Für 100 Fl. in Met.gibt man den Cours im 20 Guldenfufs. DieZinsenvergütung ist wie bei den bairischenObligationen.
4) Bank-Actien. Für eine Actie äFl. 1000 gibt man den Cours im 20 Guldenfufs.
Ex. 8 Actien ä 1130 Fl., gekauft am 1.
März
1 : 8 = 1130 : X. Also X = Fl. 9040Zinsen vom 1. Jan. bis 1. März
60 T. ä 3 Proc. von Fl. 8000 — 40
in Fl. 20 Guldenfufs Fl. 9090
III. Polnische Loose. Für ein Loosgibt man den Cours im Fl. des 20Guldenfufses.
III. Erklärung und Berechnung des Ber-liner Coursblattes.
In Berlin verkehrt man direct in folgen-den Staatspapieren.
I. Preufsische.
1) Hierher gehören alle Preufs. Staats-papiere des Inlands. Für 100 Thl. preufs.Courant in einem dieser Papiere, gibt manden Cours in Thl. pr. Crt. Die Zinsen wer-
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