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Börsen-Handbuch oder gründliche Darstellung des gesammten Börsen-Verkehrs und der Staatspapier-Geschäfte : enth. d. praktische Anleitg zu deren Berechnung ... ; mit histor. Einl. über Staatsanleihen u. deren Tilgung
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bei vielen Staatspapieren und an manchenHandelsplätzen diese zwar mit in dem Coursbegriffen sind, daher dem Verkäufer auchnicht besonders vergütet werden, bei vielenandern dagegen, sind sie dieses nicht, undmüssen daher dem Verkäufer bis zum Lie-ferungstag vom Käufer, dem eingeführtenGebrauch nach, vergütet werden.

In diesem Falle ist es allgemein üb-lich das Jahr zu 360, Tagen, und jedenMonat, ohne Ausnahme, zu 30 Tagen zurechnen, mit Ausschlufs des Lieferungstagsselbst, der nicht mitgerechnet wird. Diesemnach hat man vom 1. Januar bis:

1. Febr. 30 Tage;

daher bis 30. und 31. Jan. 29 Tage,1. März 60 Tage;

daher bis 28. 29. Febr. 69

1. April 90 Tage;

daher bis 30. 31. März 89

1. Mai 120 Tage;

daher bis 30. April . . .119

1. Juni 150 Tage;

daher bis 30. und 31. Mai 149

1. Juli 180 Tage;

daher bis 30. Juni . . . 179

1. August 210 Tage;

daher bis 30. und 31. Juli 209