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Börsen-Handbuch oder gründliche Darstellung des gesammten Börsen-Verkehrs und der Staatspapier-Geschäfte : enth. d. praktische Anleitg zu deren Berechnung ... ; mit histor. Einl. über Staatsanleihen u. deren Tilgung
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meister, oder von zwei andern dazu bestimm-ten Personen, unterschrieben und mit einemSpecial-Stempel versehen werden. Die Til-gung wird bewerkstelliget durch Rückkaufauf der Londoner Börse zum täglichen Cours,so lange dieser unter Pari stehet, im ent-gegengesetzten Fall aber soll die Amorti-sation durch öffentliche Verloosung erfolgen,und diese 3 Monat zuvor, in Gegenwart ei-nes päbstlichen Abgeordneten und eines öf-fentlichen Notars, votgenommen werden.Die verloosten Obligationen dürfen nichtweniger betragen, als das Minimum der be-stimmten Amortisations - Summe ausmacht.Die Nummern der Partial-Obligationen, diedurch Verloosung getilgt werden, sollen drei-mal hintereinander in die Zeitungen inserirtwerden, mit der Einladung, dafs die Inha-ber die Rückzahlung in London al Pari inEmpfang nehmen können. Drei Monat nachder Ziehung haben die Inhaber der ausge-loosten Obligationen keine Zinsen mehr an-zusprechen. Alle amortisirte Obligationen,sie mögen es auf eine oder die andere Artgeworden seyn, werden von Semester zuSemester öffentlich zu London vernichtet.Das Verzeichnifs der vernichteten Nummernwird öffentlich bekannt gemacht.

In den nächsten 18 Monaten, nach Un-

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