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bei Rothschild in Frankfurt am Main zahl-bar sind. Dieses Anleihen rührt aus frühemZeiten her und ist beinahe getilgt.
Aufser diesen Papieren gibt es noch ei;nige andere, die Preufsen von Sachsen über-nommen hat, die aber im Handel nicht vielVorkommen.
VIII. K assen-An Weisungen.
Diese bilden die unfundirte Schuld imBetrag von 11 Mill. Thal. Die Kassenan-weisungen tragen keine Zinsen, haben aberauch keinen gezwungenen Cours. Tn denöffentlichen Kassen werden sie nicht nur zuihrem vollen Nennwerth angenommen, son-dern jede Zahlung, die in Silber an sie zumachen ist, mufs sogar, sobald sie 2 Thlr.übersteigt, zur Hälfte in diesen Anweisun-gen geleistet werden.
Der Tilgungsfonds.
Bei dem Anleihen im Ausland ist einebesondere Tilgungsart und eigner Tilgungs-fonds bestimmt. Für die übrigen Schuldenbeträgt die jährliche Tilgungssumme 1 Proc.Dem Tilgungsfonds wachsen auch die Zin-sen der zurückgekauften Kapitalien zu, undzwar bei den kurmärkischen Obligationen ohneUnterbrechung, bei den übrigen aber nur von