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IV. Dr ittes englisches Anleihen.
Dieses Anleihen wurde 1830 mit demsel-ben Londoner Hause abgeschlossen, und istzur Tilgung des ersten Anleihens von 1818bestimmt. Es bestehet in 3809400 Pf. St.und ist getheilt in 38094 Partial-Obligatio-nen zu 100 Pf. St. das Stück. Die Zinsenä 4 Proc. werden am 1. April und 1. Oct.in London bezahlt. Die Obligationen wur-den ä 99 Proc. ausgegeben. Der Tilgungs-fonds bestehet in 1 Proc. nebst den Zinsender eingelösten Obligationen, und ist be-stimmt in den ersten 5 Jahren zu jedemCours einzulösen, später aber nur, wenndieser unter Pari ist.
V. Pfandbriefe.
Gutsbesitzer einzelner Provinzen haben,unter gemeinschaftlicher Bürgschaft, die einLandschaftlicher Kreditverein ge-nannt wird, Anleihen gemacht, gegen Ver-schreibungen, Pfandbriefe genannt, dieauf bestimmte Güter ausgestellt sind. Allediese Vereine stehen zwar unter der Ober-aufsicht des Staats; allein jeder derselbenhat seine eigne Einrichtung und bestimmteVerfassung. Im Ganzen schätzt man denBetrag der vorhandenen Pfandbriefe auf et-wa 60 Mill. Thaler. Es gibt deren: