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auf den Namen und konnten, so lange eserforderlich war, jeden Uebergang derselbenvon einem Inhaber auf den andern erst inNeapel umschreiben zu lassen, keinen Ge- jgenstand des Verkehrs im Auslande bilden.Diesem abzuhelfen, wurde das ßankierhausFalconet und Comp, in Neapel ermächtigetüber einen gewissen Betrag Renten, der beider Direction des grofsen Buchs deponirtist, Certificate auf den Inhaber lautend aus-zugeben. Jedes Certificat, auf welchem zu- jgleich die Direction attestirt, dafs dessenBetrag wirklich auf dem grofsen Buche in-scribirt ist, lautet auf 25 Ducaten (diRegno')Rente, und ist mit 14 Zins-Coupons ä 2|Ducaten Rente versehen, die bis zum 1. Juli1833 reichen, und mit einer Quittung, ge-gen die man sich neue Coupons in der Folgeverschaffen kann. Die Zinsen werden am 1.Januar und 1. Juli bei Falconet und Comp,in Neapel ohne einigen Abzug bezahlt. InParis, wo 1 Ducaten Rente zu 4 Fr. 40 Cen-times, also das ganze Certificat zu 110 Fr.Rente gerechnet wird, werden jedoch dieZinsen nach dem 3 Monat Cours, mit 20Centimes Abzug, bezahlt. Ist z. B. dieserCours 4 Fr. 38 Cent, für 1 Duc. di Regno,so bekommt man für 1 Duc. Coupons nur I4 Fr. 18 Cent. Bis zum 5. Juni und 5. De-zember werden in Paris die Certificate mit