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daher mit Fl. 610000 von dem Betrag aller 40 Verloo-sungen insgesammt, in der Berechnung abgezogen wor-den. (Eine andere genauere Methode zur Berechnungdieser und ähnlicher Lotterie-Anleihen s. unter Art.Polen.)
II oll and.
Die Staatsschulden des Königreichs dervereinigten Niederlande werden gegenwär-tig auf etwa 1786.1 Mill. holl. Fl. und diejährlichen Einnahmen, die der Kolonien nichtmit gerechnet, auf etwa 103£ Mill. holl. Fl.angegeben. Was die gewaltsame TrennungBelgiens von Holland, wodurch die Schul-denlast beider Staaten beträchtlich vergröfsertworden ist, und die Anerkennung Belgiensals eignen Staates, für Veränderungen in demSchuldenwesen dieser Staaten zur Folge ha-ben wird, mufs die Zeit lehren. Als Holland1810 mit Frankreich vereinigt wurde, redu-cirte Napoleon die Staatsschuld auf ^ ih-res Nennwerthes und g wurden für erlo-schen erklärt. Diese §, die man die todteSchuld nannte, und die 1264051563| holl.Fl. betrug, wurden von der jetzigen Regie-rung zwar wieder anerkannt, jedoch nur inder Art, dafs jenes £ die wirkliche, die-f aber die aufgeschobene Schuld bil-deten.