§. 1. Kein Staat ist so verschuldet wieGrofsbritanien, seit dem amerikanischen Be-freiungskrieg und dem Krieg gegen Frank-reich, es ist. Frankreichs Gesammteinkom-men reicht noch nicht hin, die Zinsen dergrofsbritanischen Staatsschuld zu zahlen.Im Jahr 1783, wo der Friede mit Nord-amerika zu Stande kam, hatte Grofsbrita-nien eine fundirte Schuld von 238 MillionenPfund Sterling, 1801, nach dem Frieden zuAmiens, von 452 Mill. Pf. St. und 1815,nach dem Frieden von Paris, von mehr als700 Mill. Pf. St. Kapital, deren Verzinsung,Tilgung und Verwaltung über die Hälfte desganzen jährlichen Einkommens absorbirt.Zum Glück für Grofsbritanien nahm jedochauch sein Nationalreichthum so aufserordent-lich zu, dafs diese ungeheure Schuldenlastdas Land nicht härter drückte, als die klei-nere aus frühem Zeiten her. Die Staats-schuld Grofsbritaniens zerfällt in folgendeAbtheilungen.
I. Fundirte Schuld.
§. 2. Die fundirte Schuld bestehetin den Anleihen, für deren Zinsen und Rück-zahlungen bestimmte Gelder angewiesen sind;sie macht auch den bei weitem gröfsten Theil