Druckschrift 
Börsen-Handbuch oder gründliche Darstellung des gesammten Börsen-Verkehrs und der Staatspapier-Geschäfte : enth. d. praktische Anleitg zu deren Berechnung ... ; mit histor. Einl. über Staatsanleihen u. deren Tilgung
Entstehung
Seite
21
Einzelbild herunterladen
 

ehe er auf Lieferung (Abrechnung) dringenkann, in dem andern kann er dies nach Be-lieben verlangen. Ferner der Contract aufLiefern und Nehmen zugleich, welcher esdem Belieben anheimstellt, nach Ablauf des-selben entweder zu einem gewissen Coursezu liefern, oder zu einem andern sich lie-fern zu lassen. Dergleichen Geschäfte pfle-gen Stellgeschäfte genannt zu werden.

4) Prämien-Geschäfte. Die Lie-ferungs-Geschäfte sind für beide Theile,Käufer und Verkäufer, verbindlich ( mar-dies fermes), die Prämien - Geschäfte ( mar -dies libres; mar dies d prime) sind es nurfür den Verkäufer. Beim Abschlufs des Con-tracts zahlt der Käufer eine gewisse Summe,welche die Prämie genannt wird, gegenderen Verlust er von seiner Verbindlichkeitwieder frei ist. In Frankreich kommt in ei-nem solchen Vertrag der Ausdruck vor:dont 1, z. B. dnq pour Cent ä prime , fincourant 89, dont 1; dies hat folgende Be-deutung: der Käufer schliefst z. B. auf 5000Francs öprocentige Renten auf ultimo desMonats zu 89, dont 1 bedeutet mit Ein-schlufs von 1 Franc für die Prämie, die derVerkäufer sogleich erhält. Nun betragen5000 Fr. Rente ä 5 Proc. ein Kapital von100000 Fr. und hiervon 1 Proc. Prämie be-