Druckschrift 
Geschäfts-Taschenbuch : oder Schreibtafel für das bürgerliche und Geschäftsleben, ... sowie ein Notizenbuch auf alle Tage des Jahres
Seite
102
Einzelbild herunterladen
 

|£ \

I

(102)

136

137

Es verjähren

Verbrechen, in Fällen, wo keine kürzere

Frist gesetzlich feststelit.

Der vollständige nicht titulirte Besitzer er-wirbt durch Verjährung unter An- und

Abwesenden.

Dns Beeilt, ein Capital zu fordern bei der

Verjährung durch Besitz.

Alle Klagen, die nicht in besondern Rubri-ken genannt sind.

Von dem Schaden selbst an, die Klage ex

lege aquilia.

Beweis der Schuldscheine für den Ausstel-ler .

Retract des Familien-Fideicommissars. . .

Das Zehntrecht unter Laien.

Gestolilnc und geraubte Sachen bei der

Verjährung durch Besitz.

Selten ausgeübte Rechte bei denselben . .Gegen den Fiscus, gegen Kirchen undCorporationen wegen Adel, Dominialgü-dern und herrenlosen Sachen, bei der-selben Verjährung.

Kirchen-Patronatsrecht gegen den Fiscus

oder Kirchen.

Bei Regalien bei der Verjährung durch Be-sitz .

Zehnten von einem Laien an die Kirche .Ansprüche des Fiscus wegen Adel, herrn-losen Sachen bei Dominial-Gütern durch

Kiclitgebrauch.

Befreiung von öffentlichen Abgaben und

Lasten.

Ersatzforderung wegen verlorner Alluvionen,

wenn diese besessen worden sind.

Natnral-Dienste der Unterfhanen.

Verjährung durch Besitz und ]\ichtgebrauchgegen den Fiscus, und bei Ansprüchendes Fiscus wegen Adel, Dominial-Gü-tern und herrnlosen Sachen, seit demJahre 1740.

20