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Es verjähren
Anmeldung der Wechselklage hei Verlust
des Regresses .
Bei Krankheiten des Viehes, bei Pferden,
wahre Stetigkeit.
Arrest auf schon abgelieferte Waaren we-gen nicht gezahlter Fracht zu legen . .Anweisungen, kaufmännische, im Allgemei-nen .
Bekanntmachung der Assignation von Sei-ten des Assignators an den Assignaten .
Die Actio quod metus causa.
hei Erben.
Anspruch des Empfängers des Werths vonWaaren, Behufs der Beiträge zur gro-fsen Haverei, von der Ausladung an . .Die Erklärung des ersten Käufers, in dieBedingungen des bessern Käufers einzu-gehen .
Bei Ochsen die Franzosen-Krankheit . . .
Bei Schweinen die Finnen.
Bei Schafen die Pocken.
Das Recht, das Kaufgeld einzuklagen nachder Übergabe, widrigenfalls angenom-men wird, dafs auf Credit verkauft wor-den .
Protestation gegen gericlitl. Auslieferungeiner bisher retinirten Sache, Behufsder Erhaltung des Retentionsrechts . . .Anmeldung der Klage bei Verlust desWechselrechts nach aufgenommenem Pro-test .
Appellation im gewöhnlichen Prozeß . . .
Revision.
Bei Krankheiten des Pferdes, Räude und
Rotz.
Dummkoller, Staar, Herzschlägigkeit, Däm-pfigkeit , Mondblindheit.
Rccurs gegen oin Decret.
Bei einem Flötz oder Stockwerk, das Rechtdes Entdeckers, die Verleihung zu for-dern , von der Entdeckung an.
Das Recht, die Erstattung der Kosten vonden Mitgenossen zu fordern, geht verlo-ren , wenn die Execution nicht nachge-sucht wird hinnen.
Kündigung von Forderungen unter 50 Thl.
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