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Classe von den Gläubigern unter II. die bei a. und b.nebst einigen andern.
Sodann die Hypotheken-Gläubiger nach dem Alter der Ein-tragung.
Vierte Classe.
I.
Fiscus wegen seiner nicht schon in den frühem Classen be-rücksichtigten F orderungen.
II.
a. Aeltere Rückstände von oneribus publ. comm.
b. Die Ehefrau, wie Classe J. wenn sie nicht vindicirenkann.
e. D ie Kinder wegen des Pccnlitims ebenso.
d. Der Pflichttheil bei geschiedenen Ehen.
e. Pflegebefolilne wegen der Defecte der Vormünder.
f. Baugläubiger.
m.
Königliche Salarien - Gassen der Gerichte und Kreisäinter.
]\B. Die römischen Zahlen schliefsen sich aus; bei denForderungen sub 1. und II. bestimmt das Alter den Vorzug;gleich alte und die unter III. gehen in tributum.
Fünfte Classe.
1. Jährliche Leistungen ex speciali fundamento.
2. Erben der Ehetrau und geschiedenen Frauen, die nichtin die frühem Classen kommen.
3. Lotterie “Untereinnehmer wegen der Defecte der Collec-teurs.
4. Pia Corpora wegen ihrer Forderungen aus Verträgen.
5. Creditores immissi.
6. Stiefkinder in subsidium gegen die Stiefältern, wennbei der zweiten Ehe die Auseinandersetzung unterblieb.
7. Die unschuldige Ehefrau bei einer nichtigen Ehe in Ab-sicht des denn Manne übergebenen Vermögens.
NB. Hier bestimmt das Alter den Vorzug. Gleich alteForderungen werden in tributum befriedigt.
Sechste Classe.
1. Die ausgefallenen Hypotheken - Gläubiger.
2. Gerichtlich aufgenommene oder conlirmirte Schuld-In-strumente.
3. Verwahrte, verpfändete, geliehene, gestohlne oder bitt-weise überlassene Sachen, falls sie nicht vindicirt wer-den können.
4. Unzinsbare Darlehne.
5. Rückständige Kaufgelder von Immobilien.
6. Erbgelder.
7. Einjährige Alimentar-Rückstände
8. Gebühren der Justizcoinmissarien.
9. Medicinal-Kosten des vorletzten Jahres.
10. Wechsel-Instrumente.
11. Notariats-Instrumente.
Alle diese Forderungen gehen in tributum.
Siebente Classe.
Die nicht privilegirten Gläubiger, sämintlich in tributum.