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können keinen freien Gebrauch von der vorgeblichenGlaubens-' und Gewissensfreiheit der Protestantenmachen; denn nach der kirchlichen Verordnung hat einsolcher „weder Erbschaft, Recht, noch Gerechtigkeit zuerwarten," und wird nach jener vom Jahre 1617 fürtodt gehalten. Gustav Adolph ließ wirklich dreiSchweden, welche zum Glauben der alten christlichenApostel Schwedens zurückgekehrt waren, und sich wei-gerten, wieder lutherisch zu werden, zum Tode führen,und selbst die Königinn Christine, deren Heller Gei-stesblick die wahre Lage der Dinge erkannte, mußte,um, ihrem Gewissen gemäß, Katholikinn werden zukönnen, die Königekrone niederlegen, welches sie auchmit derselbe» Seelengröße vorzog, wie einst der starke sund gute König Inge unter ähnlichen Verhältnissen,sich gegen die Heiden erklärt hatte. Auch die GrafenBjelkc und Orenstierna, welche nachwärts demLutherthum entsagend, katholisch wurden, starben außerLandes. Später noch, als die Juden, und unter man-cherlei Einschränkungen, auch ohne den Genuß derbürgerlichen Rechte, erhielten erst im Jahre 1781 dieKatholiken bloße Duldung, und die schwedisch-englischeBibelgesellschaft verweigerte noch erst vor ein paarZähren den armen stockholmischen Katholiken sogar dieerbetenen Neuen Testamente. Gleichwohl haben sichvon Zeit zu Zeit auch hier Bekehrungen ergeben; dieerheblichsten der neuern Zeit sind die des vor ein paar
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