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Aufschwung zu geben, muß iin Kirchlichen eine kleine Re-form vorgenommen werden, ohne jedoch die Wesenheit an-zutasten. Belehrung und Erbauung müssen sich gemein-schaftlich die Hand bieten. Die Tendenz der Predigten,Katechesen, Evangelien, Gebete und Gesänge, so wie al-ler Ceremonien, muß diese sein, um den Verstand desMenschen anfzuhellcn, und das Herz in eben dem Gradezu erwärmen, in welchem der Verstand Licht erhalten hat.Demzufolge muß der öffentliche Gottesdienst von allemUnkraute gereiniget und aller Aberglauben entfernt werden.Das Kirchengcbäude selbst muß anständig, lichte, rein undsauber sein, alle unschicklichen Bilder*) und Gemälde müs-sen wcggcschafft werden. Die Altäre**), so wie die Klei-
*) Viele unserer Kirchen sind noch zu sehr mit Bildern angchäuft,die zweifelhafte Wundergeschichten darstcllen, die den gesunden Men-schenverstand beleidigen, phantastische Handlungen und Aftertugcndcnder Heiligen zeigen, und als stumme Prediger des Aberglaubens anden Wänden hangen. Noch werden in einigen Kirchen; wie ichselbst gesehen habe, die Statuen bekleidet, bekränzt und vor ihnenLichter angczündct. Diese Mißbräuche müssen alle aufhören; klugeSeelsorger müssen allmählig das Unpassende aus den Kirchen wcgschaffcn.Man stelle nur Bilder auf, die Gegenstände aus der biblischen Geschichteund solche Tugcndhandlungcn darstellcn, welche die strengste Kritik aus-halten, und berücksichtige dabei, daß der Geschmack nicht beleidigt,sondern wo möglich immer mehr gebildet werde. Bilder von Gottund der heiligen Dreieinigkeit verwarfen einige Väter ganz, .lolii,»-
nes Idünrasconur lls imitginib. orat. I. IVlinucius kelix in Octilvio.Oeigenos contr» tüelsuln I. 7. et 8. Die Gefahr des Mißbrauchsder Bilder bei rohen Menschen hat schon der Verfasser der Karoli-nischcn Bücher bcurtheilt. 1.ik>. tlarol!». I. III. c. 16.
**) Noch immer werden die Privilegien auf Altäre ausgcthcilt.
So weiß ich cs ganz bestimmt, daß 1819 der Pfarrkirche zu.
ein solches Privilegium crthcilt worden ist. Besonnene, aufgeklärtePfarrer sollten diese Privilegien auf der Stelle dem Bischof zurück-