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Memoire über die Gefangenschaft der Frau Herzogin von Berry
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Gegenwärtig, nachdem ich über die Systeme der Geg-ner gcnrthcilt nnd die Cvmbinatioucu ihrer Willkührund Legalität erschöpft habe, betrachte ich die Sachei.i dem Gesichtspunkte, worin die Frau Herzugin vonBerry und die ihrer Sache Ergebenen ihrerseits sicauffassen müssen.

Zuvorderst muß ich gestehen, daß das Wort: Ver-th ei d i g e r, von mir und 'Andern gebraucht, die Armuthunserer Sprache anklagt. Vertheidiger wessen? DerFrau Herzogin von Berry? hat sie eine streitigeSache? kann sie die bestehende politische Ordnung an-erkennen ? für Was und vor Wem soll sie sich vcrtheidigcn?

Maria Stuart protestirte und starb. Karl I.wies die Compctenz der parlamentarischen Commissionvon sich: und sein Haupt fiel vor seinem Palast; Lud-wig XVI. und Marie Antoinette hatten dieSchwachheit, den Debatten sich zu fügen, und stiegenauf's Schaffst. Zn Revolutionszeiten sind die Par-kheicn befangen; ob unschuldig oder schuldig, eureSentenz ist schon im Voraus gesprochen. Es ist dieKugel auf dem Schlachtfelde; man erregt in diesemeisernen Magistrate kein Mitleib; man grüßt ihn um-sonst: der Verlust der Würde hat noch nie Jemandengerettet. .Es wäre schon, die Herzogin um ihres Lebenswillen ihren Rainen vor namenlosen Menschen hersagcn,