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Memoire über die Gefangenschaft der Frau Herzogin von Berry
Entstehung
Seite
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zu erhalte», ihre Ruhe und Lebe» zum Opfer bringen,zumal wenn dieses Kind seines Vaters beraubt, undschwach und vcrrathen ist? Ist dieses Kind der Erbedes h. Ludwig und Heinrichs IV., ist cs aus demmütterlichen Schoos unter einem Dolchstoße hcrvorgc-gangcn, so würde sich die Zukunft der Volker an seinHaupt knüpfen? Sollte dann eine Mutter feige undohne Kampf diese zwiefachen Bestimmungen im Stichelassen?

Heinrich V. kann morgen regieren, er kann viel-leicht erst nach zehn Jahren regieren, vielleicht auchnimmer. Das gegenwärtige Gebäude kann cinstürzen,und es ist nicht bewiesen, daß das Wunderkind ansseinen Trümmern hcrvorgehen werde. Die Herzoginbesitzt genug Festigkeit des Charakters, um, ohne nieder-geschlagen zu werden, auf einen Urthcilsspruch des Herrnder Menschen zu vertrauen, der das aus den Volks-quellen geschöpfte Geschlecht wieder in diese Quellen cin-tancht. Auch ist sie mnthig genug, uni gerechte Hoff-nungen zu schöpfen, ohne sich dadurch zu berauschen.Keinem ist es gegeben, cinzndringen in die Rathschlüsseder Vorsehung, und in der Unkunde dieser Rathschlüsscmußte die Herzogin so handeln, als wären sic demBlute der beiden Könige, des Heiligen und des Mär-tyrers, günstig, die vor dem ewigen Throne leben und