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Man kann ihre Person als unverletzlich und heiligbetrachten.
Die Minister behaupten die erste Meinung, dieZulimänner die zweite, die Royalisten die dritte.
Untersuchen wir die drei Meinungen in der ange-führten Ordnung.
Die Polizei kann im Bctrctnngsfalle bei frischerThat verhaften, aber innerhalb vier und zwanzig Stun-den muß die obrigkeitliche Person vertreten, um dieBeschuldigten frei zu geben, oder die Sache zu instruiren,um ihre Verhaftung zu verlängern. Nun aber ist inder hier in Rede stehenden Sache keine obrigkeitlichePerson in dieser Eigenschaft gerichtlich ausgetreten. Wielange soll die Tochter Karl's X-, die Mutter Hein-richs V., die Schwester des Dauphin und der Dau-phine, des Königs von Neapel, der Königin vonSpanien, die Nichte des Kaisers von Oestreich undeines, jetzt auf einem französischen Throne sitzenden,Königs und einer Prinzessin, wie lange soll sic, sageich , unter dem Tribunale eines Polizei - Commissärsstehen?
Zst Marie Caroline Kriegsgefangene? Wannder Krieg zu Ende ist, schickt man die Gefangenenwieder zurück; im Laufe der Feindseligkeiten gicbt manihnen auf Ehrenwort eine Stadt zum Gefängnis, oder