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de Verfassung am Sichersten ruhe; ob aufden liberalen Grundsätzen des Rationalis-mus, oder auf dem unwandelbaren Funda-mente des verschrienen biblischen Auctorität-glaubens. — Ich meines Theils sehe wenig-stens nicht ein, wie der Glaube an ein Got-tcswort, welches weder von der Idee einerSouveraiuitat des Volks, noch von derjeni-gen eines „socialen Vertrags" zwischenRegent und Unterthan etwas weiß, demStaate irgend eine Besorgnis einflößcn soll-te, und mit welchem Grunde ein Volk poli-tisch in Verdacht zu nehmen wäre, das zurLeuchte seiner Füße ein Evangelium sich er-wählte, welches vor Allem nach dem ReicheGottes und seiner Gerechtigkeit trachten lehrt,und mit unzweideutigen Worten aus demHimmel heraus seinen Vekcnncrn die Wei-sung gicbt: „Jedermann sen unterthan derobrigkeitlichen Gewalt, denn cs ist keineQbrigkeit, ohne von Gott; wo aber Obrig-keit ist, die ist von Gott geordnet."
Ich denke, daS Gesagte reicht hin, eineAnklage zu vernichten, welche ich auch dieser