II
Die dazu gehörige Gebrauchs-Anweisung ist so abgefaßt,daß sich jeder Gebildete, ohne fremder Hülfe zu bedürfen,vollkommen über alle aufgeführten Erscheinungen zu orien-tircn vermag. Daher finden sich dann auch in einemeignen Abschnitt alle vorbereitenden Begriffsbestimmungen,mit steter Hinwcisung auf den Apparat vollständig auf-geführt, so daß, wenn er auch noch ganz fremd in dieHallen dieser Wissenschaft einträte, er dennoch mit genü-gendem Erfolg das Werkzeug gebrauchen könnte.
Nachdem ich einen Apparat samt der Gebrauchs-An-weisung vollendet und der damit zu stiftende Nutzen mirklar vor die Seele trat, mußte ich natürlich vor Bekannt-machung desselben wünschen, anet, die Urtheile ausgezeich-neter Männer vom Fache zu vernehmen- Ich wandtemich nach Berlin, der Hauptstadt des Staates, in welchemWissenschaften und Künste blühen, so hoch gewürdigtwerden, übergab einem Königlich Preußischen Ministcrioder Geistlichen Unterrichts- und Medicinal-Angelegcnhcitcnpersönlich ein Gesuch, in welchem ich um Anordnung einerPrüfnngs-Commission über meine Erfindung, und fallsdiese günstig urtheilen werde, um ein Privilegium überdie Constrnction des Apparats und die Einführung dessel-ben in den geeigneten Lehranstalten des Königl. PreußischenStaates bat. Die Urtheile der beiden ernannten Com-missarien liegen in den Anlagen und L hier bei, unddas Königliche Ministerium des Innern hat mir ein zehn-jähriges ansschlicslichcs Privilegium für die KöniglichPreußische Monarchie ertheilt, welches aus öffentlichenBlättern schon bekannt ist. An dem Orte anwesend, wo