s9o Zweyund drcyssigster Abschnitt.
§. n.
Also bey den beschickten Münzen bestehtdie Richtigkeit weder im Schrot allein, nochim Korn allein, sondern in einer genauenVergleichung des einen mit dem andern;oder jede Münze muß im Schrot und Kornrecht seyn. Da sind nun folgende Münz-fälle möglich:
r. an Schrot zu leicht, an Korn zu schlecht.
2. - — zu leicht, — — recht.
Z. — — zu leicht,-zu gut.
q. — — recht,-zu schlecht.
Z. — — recht,-recht.
ö. — — recht,-zu gut
7. — — zu schwer,-zu schlecht.
8. — — zu schwer,-recht.
y. — — zu schwer,-zu gut.
So werden diese Münzfälle gewöhnlich an-gegeben , von denen nur der mitlere eintre-ten soll. Aber in z und 7 heben sich dieFehler einander dergestalt auf, daß die Mün-zen so viel ädles Metall würklich enthaltenkönnen, als sie nach dem Geseße haben sol-len; und die Fälle, wobey die Münzmeisterverliehren würden, sind gar nicht zu ver,muthen.
i. Münzen, welche am Schrot, oder Korn,oder an beyden zu gut sind, verschwindenbald, weil sie von den Rippern und wip-pern aufgesucht, beschnitten oder eingeschmol-zen werden. Diese Benennung kam im An-sän-