588 Zwey und dreysskgster Abschnitt.
§. 8 .
Weil beym Prsbiren, Feinbrennen oderÄffinnen des Silbers, allemal etwas Sil-ber, am meisten aber wenn daö Treiben nichtmit der größten Geschicklichkeit und Vorsichtverrichtet wird, durch den Bleyrauch ver-lohren geht; noch mehr aber sich in die Ka-pelle zieht, und dieser Abgang auf jede Markungefähr 2 Gran zu betragen pflegt, so wird,wenn 1 e Loth l 6 Gran von der Kapelle kom-men, das Silber für fein, auch wohl zua 6 löthig, angegeben. So ist F. G. oderfein Silber auf unsern guten Harzmünzeuzu versteh«.
4. Weil nach dem Leipziger oder dem Reichs-fuß die feine Mark in groben Münzen zu12 Rthlr. ausgebracht werden soll, so wie-gen 12 Rthlr. von unsern feinen A stücken,1 Mark 2gr. oder r Mk. A.Qu-nt. und auseiner Mark feiner G Stücke werdenRthlr. gezählet. Also werden die im §. be-merkten 2 Gran wieder eingebracht.
§- 9 -
Eine Mark feines Silber oder Gold wirdeine feine Mark, oder eine Mark fern ge-nant. Hingegen eine Mark der legieren äd-len Metalle heißt eine rauhe oder beschickteMark. Ihr Gehalt an Silber oder Goldheißt daö Rorn.
r.