2s8 Dreizehnter Abschnitt.
1657 Anfang der Tobackpacht in Venedig;ertrug in den ersten 5 Jahren 46022 Du-katen.
l66l ward die Berncr Pvlizeyordnung ge,macht, die nach den zehn Gebothen abge-theilt ist. In dieser steht das VerbothToback zu rauchen, unter der Rubrik: dusolst nicht ehebrechen. Das Verboth wardnoch 1675 erneuert, bey Lhurn-Praugcr-und Geldstrafe; und daö deshalb besondersniedergesetzte Tobacksgericht, cdsmkre clutabsc, hat sich bis in die Mitte des jetzi-gen Jahrhunderts erhalten. Vo-
Instor. Lc iitter. äsns la Luisse oeci-cienksle. II p. 276.
1665 Nürnbergisches Verboth wider die Ver-fälschung des Tobacks, der dort schon vielgebauet ward.
1Ü72 und in den folgenden Jahren ward dasTvbackrauchen in Glarus mit einer KroneGeld bestraft.
1672 Anfang der Todackpacht im Oester-reichischen.
1674 riß der König von Frankreich den Al-leinhandel mit Toback an sich, und ver-pachtete ihn.
1676 versuchten ein Paar Juden zu erst denTobackbau in der Mark Brandenburg, derdoch erst lü8r zu Stande kam.
IÜ84 und noch spater eiferten manche Pre-diger wider daö Tobackrauchen. CasparHofmann in Quedlinburg nante es einseelcnverderbliches Wesen und ein unmittel-bares Werk des Teufels.
1686