Vorrede zur ersten Ausgabe.
heben helfen, ohne die der Staat nicht seynkan, die aber, weil man sie in Deutsch-land, aus Unwistenheit und Vorurtheil,immerhin für einfältige, unanständige Be-schäftigungen gehalten hat, bis zur Classedes gemeinsten, unwissendsten, unbemit-telten Pöbels herunter gesunken sind, wosie, wie Samen auf dem Felsen, zwaraufkeimen, aber aus Mangel der Nahrungund Pflege, niemals völlig reifen.
Juristen, ausser denen, welchen Aem-ter beym Camera!- und Polizeywefen zuTheil werden, Juristen, welche dereinst zupracticiren gedenken, werden Rechte derHandwerke weder vertheidigen, noch be-streiken (selten geschieht eins ohne das an-dere), noch ihre Streitigkeiten schlichten,wenn sie nicht ihre Arbeiten kennen (*).Daß der Arzt, wenn man ihn auch vomNaturforscher unterscheiden will, die Kent-niß der Handwerke nutzen kan, haben Ra-mazzini, j^inne' und andere, durch ihrBeyspiel, bewiesen. Der Theolog, —Marhesius wenigstens, den sein Landes-herr, Lurhcr und Melanedthon, als einenredlichen Seelsorger ehrten , — kante dasGewerb derer, denen er predigte, und sei-a 5 ns
O>lce Kons« arter, moneo, 6erm»ns iuventus,Igon tsntum lrexiäos vt tuesrs reor.