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2 (1794)
Seite
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B. F r a n k l i n S

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Geistlichen derselben abgegeben. In Alt-Eng.land hingegen sind i) die Dißenrer von alleneinträglichen und Ehrenämtern ausgeschloßen. 2)Erhallen die Benefizien auf Universitäten nur Soh-ne der bischöflichen Geistlichkeit, z) Bekömmt dieGeistlichkeit der Dißenter nichts von den Zehnten,die ihre Glanbensgcnoßen bezahlen, sondern diesehaben noch besonders die Last, ihren Gottesdienstunterhalten zu müßcn.

Auch sind cs keineswcges die Dißenter allein,die sich in Amerika der Einführung der Bisch osteividcrsetzen: die Laien überhaupt, und selbst einigeGeistliche der englischen Kirche sind dagegen. DieEinwohner von Virginien sind fast alle bischöflich:die Kirche ist dort völlig eingeführt, das Conseilund die Aßembly sind vielleicht ohne AusnahmeMitglieder derselben; gleichwohl äußerte letztere,als ohnlangst bey einer Synode der Geistlichkeitbeschloßcn worden war, um einen Bischofs anzuhal-tcn, bey ihrer nächsten Zusammenkunft ihre Unzu-friedenheit hierüber auf die nachdrücklichste Weise,und votirte einstimmig eine Dankaddreße von Sei-ten des Hauses an diejenigen Geistlichen, welchegegen jenen Beschluß proresiirt hauen.

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