Druckschrift 
2 (1794)
Seite
291
Einzelbild herunterladen
 

kleine Schriften. 291

Kindern etwas lernen zu laßen; denn die Hand-werker sind so begierig auf Lehrlinge, daß viele vonihnen sogar den Eltern Geld bicren, ihre zehnrind fünfzehnjährigen Knaben bis zum ein undzwanzigsten Jahre in die Lehre zu bekommen;und viele arme Eltern haben bey ihrer Ankunft hiersich auf diese Weise Geld genug zusammengebracht,um ein Stück Land zu kaufen, das hinreichendwar, sich zu etablircu, und sich und ihre übrigeFamilie vom Feldbau zu nähren. Diese Kontraktefür Lehrlinge werden vor der Obrigkeit gemacht,die die Bedingungen nach Vernunft und Gerechtig-keit fesifctzt, und da sie die Bildung eines künf-tigen nützlichen Staatsbürgers im Auge hat, sonvthigt sie den Meister, sich durch ein schriftlichesVersprechen verbindlich zu machen, den Lehrlingwährend der bestimmten Lehrzeit nicht allein gehö-rig mit Eßen, Trinken, Kleidern, Wasche, Woh-nung , und nach Ablauf derselben mit einem voll-ständigen neuen Anzug zu versehen, sondern ihmauch lesen, schreiben und rechnen lehren zu laßen,und vor allen Dingen ihn in feiner eignen Kunstund Gewerbe, oder in irgend einer andern voll-kommen zu unterrichten, so daß er sich dereinst seinen

T 2 Unter«