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2 (1794)
Seite
267
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k l e i n e S ch r i f t c n. 267

Bcy diesem Unterricht werden die Knaben,wenn sie die Schule verlaßen, geschickt feyn, sichjedem Geschäfte, Beruf oder Profeßion (diejenigenallein ausgenommen, welche Sprachkcnntniße er-fordern) zu widmen, und wenn gleich mit allenalten und ausländischen Sprachen unbekannt,werden sie doch ihrer eignen Sprache Herr seyn,wovon der Nutze unmittelbarer und allgemeiner ist;daneben auch sich manches schätzbare Talent erwor-ben haben, indem die Zeit, die man gewöhnlichund oft ohne Gewinn der Erlernung jener Spra-chen widmet, hier angewandt wird, einen Grundfür Kcnntniße und Geschicklichkeiten zu legen, derdie Jugend, wenn sie weiter darauf fortbaut, inden Stand setzen muß, nach und nach von einembürgerlichen Amte und Geschäfte zu einem höher::fortzuschreiten und sie alle mit Vorthcil und zu ih-rer eignen und ihres Vaterlandes Ehre zu ver-walten.

XXXVIII.