Druckschrift 
2 (1794)
Seite
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kleine Schriften. 209

Man versiehe mich Recht. Ich will damit nichtsagen, den König betrügen sei) eine geringere Ver-letzung der Redlichkeit, als ein Betrug am Publi-kum. König und Publikum sind in diesem Fallnur zwei) Nahmen für Eine Sache. Allein» dasVerbrechen wird nicht vermindert, wenn wir denKönig auch für sich betrachten. Es ist keine Recht-fertigung für den Dieb, daß die bestohlne Personreich ist und den Verlust verschmerzen kann. DerKönig hat so gut Anspruch auf Gerechtigkeit, alsder geringste seiner Unterthanen, und da er in derThat der gemeinsame Vater seines Volks ist, sotrifft diejenigen, die ihn betrügen, das Rachurthcil,das die Bibel gegen den Sohn ausspricht der sei-nen Vater bestiehlt, und sagt: das ist nicht Sünde."

So niederträchtig dieß Verfahren ist, so sehenWik doch täglich, daß Personen von Stande undVermögen sich, eines unbedeutenden Vortheilswillen, dcßelben schuldig machen. Schämt sichwohl eine Dame, einem ihrer Bekannten den Vor-schlag zu thun, bei) der Rückreise aus einem frem-den Lande, ein Stück französisches Scidcnzcug,Franklins kleine Schriften /I. Thcil. O oder