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2 (1794)
Seite
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kleine S ch r i f c e n. 207

Auflagen, Zölle u. s. w. aufgebracht, und zu Be-förderung jener Zwecke in den öffentlichen Schatzbezahlt werden; wie könnte ein redlicher Mannseinen Antheil zn diesen nöthigcn Aufwand anders,als gern und willig beytragen? Mit welchemRecht könnte er auf den Charakter der RedlichkeitAnspruch machen, wenn er durch irgend einen Be-trug, durch List und Kunstgriffe feiner Pflicht ganzoder zum Thcil auswcichen wollte? Was würdenwir von einem Manne halten, der mit seinenFreunden des Abends in einem Gasthof spcißtc;alles, so wie sie, mit genöße, und dann durch eineList versuchte, die andern für sich bezahlen zu las-sen, und frey auszugchn? Zuvcrlaßig würde manihn, wenn man seinen Kunstgriff entdeckte, einenelenden Lump nennen; und verdient der wohl einenbestem Nahmen, der die unschätzbaren Vorthcilc derbürgerlichen Gesellschaft geniestt, und dennoch derEntrichtung seines rechtmäßigen Veytrags zn denSraatsbedürfnistcn, der durch feinen eignen Re-präsentanten im Parlament festgesetzt ist, durchSchleichhandel oder Verkehr mit Schleichhändlernauszuwcichcn, und ihn ungerechter Weise auf seinercdlichcrn nnd vielleicht weit armem Mitbürger zn

walzen