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2 (1794)
Seite
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IZ8 V. FranklinsXXIV.

Bemerkungen über den Krieg.

9?ach dem ursprünglichen Völkerrecht, warenKrieg und Ausrottung die Strafe von Beleidigun-gen. Wie cs allmählich menschlicher ward, setztees Sklaverei) an die Stelle des Todes: noch einSchritt weiter war die Auswechselung der Gefan-genen statt der Sklaverei); durch einen letzten end-lich ward man einig, bei) Eroberungen das Cigen-thum der Privatpersonen mehr zu schonen, und sichmit der erlangten Oberherrschaft zu begnügen-Warum sollte dieses, Völkerrecht aber nicht nochweiter verketzert werden? Zwischen jenen Schrittensind ganze Zeitalter verstoßen: da in unfern Tagenaber Einsichten und Kenutniße sich schnell vermeh-ren, warum sollte man nicht auch diese Schrittebeschleunigen? Warum sollte man künftig nicht alsVerordnung des Völkerrechts annchmen, daß injedem Kriege folgende Menschcnklatzen gänzlich un-gestört bleiben, von bcydcn Seiten geschützt wür-den, und ihren Beschäftigungen mit vollkommenerSicherheit nachgehen dürsten. Nemlich

i) Alle,