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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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die einstweilige Anstellung eines eigenen TaxatorS, theilswegen der Weitläufigkeit, und deS Umfangs der Ge-schäfte, wozu mehrere Jahre erforderlich seyn werden,theils auch wegen der beabsichteten Kontrole nothwen-dig ist, so wird hierfür der bisherige Waldmeister zuRsichenhall, Franz Hu der, als Taxator ernannt.

6. Die Besoldungen deS vorstehenden Dienstperso-nals sind mit zu Grundlegung der im Forstorganisa-tion» - Rescripte vom 7. Oktober vom vorigen Jahreerlassenen Verfügungen folgendermaßen regulirt worden.

/r. Für den Forst «Inspektorg. am Gelde...1202 fl.

d. Fourage für 2 Pferde in Geld .... Zoo

e. Für 2 Forstgehilfe». -Zo-

ck. zo Klafter Holz.

e. Freye Wohnung oder Hauszins .... 150

f. Taggebühren.. 5

8. Für den Oberförster

L. Am Gelde . 802 -

b. Fourage für 1 Pferd im Gelde .... 150 -

c. Für 2 Forstgehilfen.-52

"ck. Freye Wohnung oder HauSzinS .... 250

e. 6 Tagwerke Dienstgründe.

f. 20 Klafter Holz.

L. Statt deS Antheils au dem Pekunial - Er-trage von jeden ihm untergeordnetenForstrevier. ........... 30

Wor?