die einstweilige Anstellung eines eigenen TaxatorS, theilswegen der Weitläufigkeit, und deS Umfangs der Ge-schäfte, wozu mehrere Jahre erforderlich seyn werden,theils auch wegen der beabsichteten Kontrole nothwen-dig ist, so wird hierfür der bisherige Waldmeister zuRsichenhall, Franz Hu der, als Taxator ernannt.
6. Die Besoldungen deS vorstehenden Dienstperso-nals sind mit zu Grundlegung der im Forstorganisa-tion» - Rescripte vom 7. Oktober vom vorigen Jahreerlassenen Verfügungen folgendermaßen regulirt worden.
/r. Für den Forst «Inspektorg. am Gelde...1202 fl.
d. Fourage für 2 Pferde in Geld .... Zoo —
e. Für 2 Forstgehilfe». -Zo-
ck. zo Klafter Holz.
e. Freye Wohnung oder Hauszins .... 150 —
f. Taggebühren.. 5 —
8. Für den Oberförster
L. Am Gelde . 802 -
b. Fourage für 1 Pferd im Gelde .... 150 -
c. Für 2 Forstgehilfen.-52 —
"ck. Freye Wohnung oder HauSzinS .... 250 —
e. 6 Tagwerke Dienstgründe.
f. 20 Klafter Holz.
L. Statt deS Antheils au dem Pekunial - Er-trage von jeden ihm untergeordnetenForstrevier. ........... 30 —
Wor?