x. Außer diesen vier definitiven organisirten Re-»lere» der Oberfdrsterey Deggendorf sollen die dermahlnoch bestehenden drey Reviere Altaich, Ruffel und Greisßing bis -zur vollendeten Purisikation der nachfolgendenOberfdrsterey Zwist in Beziehung auf Lokalität, und Per-sonal im provisorischen Zustande bleiben.
c.
Oberförsterey Zwist
mit einem approximativen Flächeninhalte von yzrgckTagwerken, wovon jedoch ein Theil der bevorstehendenPurisikation vorbehalten ist.
Bey dieser Lage wird nur die Ernennung des Ober-fbrsters definitiv bestimmt, und zwar in der Person desbisherigen Forst - Eleven und Geometers, WolfgangM a n n h a r t.
Von den dermahl bestehenden 17 Revieren gilt das-selbe, was von den letzten drey Revieren der vorherge-henden Oberforsterey ausgesprochen worden ist.
7 -
Die erste Forst-Inspektion für die Gebirgswal-dnngen, und zwar zwischen dem Jnn und der Jsarerhält den Namen:
Inspektion MieS bach.
Diese Forst-Inspektion wird begränzet gegen Auf,gang von der Inspektion der Salinerrwaldungen, gegen
Mit-