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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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Wir versehe» Uns zu der Geschäftstätigkeit Uns» Irer baierischen Landesdirektion, daß sie durch eine voll-ständige Erfüllung dieser organischen Gesetze, und derfür die Modalität ihrer Anwendung gegebenen Vorschrif-ten, wodurch zugleich jene früheren Berichte vom 25. ^

Jänner 1820 und Lzsien November iZor für dermalenerlediget sind, für die Aufnahme des provinziellen Forst,Wesens als eines wichtigen Tbeiles der Staats'okono- ,wie mit einer fernerhin glücklichen Anstrengung thäcigbemüht seyn werde.

München den 7ten Oktober igoz.

Max. Jos. Churfürst.

Freyherr von MontgelaS.

Auf

Churfürstl. höchsten Befehl. Ivon Tribolet.

o.

Höchst - landesherrliche Verordnung.

(Die Forstvrganisativn in Barern betreffend.)

AAaS Seine Churfürstliche Durchlaucht zu Pfalzbaiemunterm izten dieses Monats und Jahr über die künf-tige Forstorganisation des Herzogthums Paiern verord-,net haben, ist aus nachfolgendem höchsten Rescript zu