Eine Begleichung gegen vorige Jahre läßt sichdeßwegen nicht anstelle», weil dieses das erste Jahr derchurfürstl. hochlbbl. Forstkannner — also auch das ersteForstwirthschafts-Buch ist, — welches durch ihre hoheAnordnung verfaßt werden konnte. —
Vierte Anmerkung.
Nach der Haupt-Kassa-Rechnung — und demScartecl-Bestand besteht der reine Ertrag, den ich her-ausgezogen habe, pro 179Z in . . . 80027 st. 12 kr.
pro 20. 1796 in 9404z — 8 —Folglich hat sich solcher pro ,796vermehret um.14015 fl. 56 kr.
Dieser reine Ertrag nach der Haupt-Cassa-Rech-nung pro 30. 1796 — folglich auch die Mehrung istzwar nach der Rechnung richtig, nicht aber nach dereigentlichen Forstregie, wvrnach er hätte höher ausfal-len müssen: — Denn es haben2) die Holzgelder nicht alle vor dem RechnungS-Schlusse erhoben werden können, sie sind zwar allein Einnahme, aber auch die Ausstände wieder inAusgabe gebracht, uud gehen erst in diesem 1797^»Jahre ein, gehören aber doch zum i796sten Wald-ertrag. — Diese Ausstände betragen allein bepdem Kastenamt München . . . 9924 fl. 4z kr.Bey den übrigen Kastenamtern 7827 fl. 26^ —
Bey den übrigen einzelnen Kastenamtern sind nichtnur die ZuSsirn Holzhauer-Löhnungen iu Ausgabe ge,H h bracht.