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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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haben, könnte Polizey- oder Staatswirthschafts-Be-amte liefern. Diese sind in deutschen Staaten kann,noch dem Nahmen nach bekannt, weil alles, was inihrem Geschäftskreise läge, in das Gebiet der mitGeschäften überladenen Gerichtsbeamten gehört. Dießist aber eben die Ursache, warum für Landes-Polizey,für Staatswirthschaftsgrundsätze sogar nichts geschieht.Da die Regierung für alle obige Gegenstände keineOrgane hat, so kann man auch keine Statistik herstel-len , keine Vorbereitungen zu größeren Operationen ma-chen. Für die Polizey auf dem platten Lande bestehtdaher noch gar nichts; sie ist höchstens nur auf dieStädte beschränkt: und doch hat eine gute Landpoli-zey auf alle Theile der Produktion, der Industrie, desHandels, auf Sicherheit und Bequemlichkeit, überhauptauf den allgemeinen Wohlstand so wesentlichen Ein-fluß , daß sie als etne der wichtigsten Regierungssorgi»betrachtet werden kann.

Die Forstbeamten dritter Klasse wären nun vor-züglich geeignet, diese Lücke auszufüllen. Auf dichArt wäre auch besser für sie gesorgt, da sie jetzt erstordentliche und nützliche Staatsbeamte würden.

Unter solchen Bedingungen dürfte wohl die Neali-sirung dieser Vorschläge die zweckmäßigste und einfach»fie Organisation des Forstwesens zur Folge haben; derStaat und mit ihm das bisherige Forsipersonal selbstwären so gut als aus einem Schiffbruche gerctter; daSendliche und höchste Resultat vvm Ganzen wäre eia