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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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Waldbcsitzer, ihre Wälder in Aecker oder Wiesen Hin-schaffen können: es liegt aber selbst schon im Ganzenso ein wechselseitiges Bedürfniß, ein Gleichgewicht, daseine gänzliche Ausrottung unmöglich macht. Unterdes-sen bleibt es doch gewiß, daß eben mehr Ausrottungder Waldungen allein die Holzkultnr verlohnt, und daßsie dadurch nothwendig emporsteigt; es ist daher dieBeybehaltung der Staatswaldungen gerade ein Hinder-niß dieser höheren Kultur, wodurch der Staat sich unddem Nationalreichthume eine so tiefe Wunde schlagt!denn die Hoffnung einer bessern Administration undhöherer Renten gehört zuversichtlich in das Reich schäd-licher Träumerepen.

Man schlage von allen Landern Europa'S die Rech-nungen über ihre Forstregie nach, und man wird über-all die nähmlichen Lücken, das nähmliche Defizit fin-den, wovon uns die baierische Forstregie ein so auffal-lendes Beyspiel giebt. Nur Privateigenthum ist diekräftigste Springfeder der Kultur und Industrie, undGemeindseigenthum, wozu auch die sogenannten Staats-waldungen gehören, zieht immer die Folge nach sich,daß viele davon zu genießen suchen, und keiner pflegenwill. Daher mußten in jedem zivilisirten Staate bisGemeinrveiden, und Gemelnwaldungcn abgetheilt wer-den, weil man einsah, daß nur durch ihre Zertheilungdem Staate entsprechende Vortheile zugehen; und ebendas gilt auch von den Staatswaldungen. On äir avecr-ülnu, behauptete die nähmliche 8ociets 6'agriculruräs karis an einem andern Orte, izu'un dien commuir

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