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§- r.
<^ie Wahrheit, daß der Staat keine Forftregie ha«ben soll, daß sie gegen alle Grundsätze der reinenEtaatswirthschaft streite, wird klar am Tage liegen,wenn über den gegenwärtigen Zustand der Kammeral«Waldungen eines StaatS, wie das Herzogthum BaiernIst, und seiner Forstregie der Vorhang aufgezogen, d t.eine Kammeral-Forststatistik bergt stellt wird; leicht läßtsich dann dieses Bild auch auf andere Staaten über«tragen, um die Kammeral - Forststatistik im Allgemei-nen zu beleuchten.
§- 2 .
Es lag von jeher dem Forstpersonale, wie alle»Kammeralisten daran, ihr Machwerk in ein undurch-dringliches Dunkel zu hüllen, damit sie io dieser Ver-wirrung ein Monopol für ihr Interesse behaupte« konn-ten. So viel sich die Staaten auch schon Mühe ga-ben hierüber Licht zu erhalten, welche ungeheure Sum-men schon auf Tabellen und Plane verwendet wurden,IM doch alles vergebens; überall herrscht noch die«X se»