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Das Geschlecht von Bismarck
Entstehung
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5. Der Güterbesitz des Geschlechts

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sich die Reliquien in einer mit Wachs verklebten Büchse. Der Reliquien-schatz bestand in kleinen Knochen und in Haaren mit Seide umwickelt.

An der äußeren Mauer der Kirche und an beiden Seiten des Haupt-einganges findet inan zahlreiche Längsrillen und Rundmarken eingekratzhwie man solche an vielen Kirchen der Altmark, ja soweit der nord-deutsche Backsteinbau reicht, antrifft, ohne daß die Archäologen überderen Bedeutung zu einem sichern Ergebnis gelangt sind.

Die Nachricht, daß die Tempelherren im 12. und im Anfang des13. Jahrhunderts Schönhausen als ein geistliches Gut besessen habensollen, ist unglaubhaft, da sich nicht der geringste urkundliche Belagdarüber findet.

Bischof Anselm von Havelberg verlieh 1145 der» Kloster Jerichowdie Marienburg mit den elf zugehörigen Dörfern zu seiner Ausstattung.Seine Nachfolger im Amte gaben andere Besitzungen des Bistumseinzelnen Familien zu Lehen oder veräußerten sie. Dagegen behieltensie durch den Wechsel der Zeiten Schönhausen und Fischbeck als Tafel-güter in ihrem Besitz. Unter dem Fehdewesen hatte Schönhausen zumal25. September 1412, 24. September und tö. November 1413 vvnseiten der Quitzows und ihrer Genossen schwer zu leiden. Trotz derenergischen Maßregeln der Hohenzollern gegen die Landbeschädigerwurde der Ort 40 Jahre später von Jasper Gans zu Putlitz mitseinen Genossen in schrecklicher Weise heimgesucht.

Eine Urbede aus Schönhausen, welche der Bischof von Havelberg1519 einer Kapelle zu Wittstock verleiht, bezeugt, daß der Ort sich zueinem Städtchen erhoben hatte. 1547 werden die Richter undSchöppen des Fleckens Schönhausen erwähnt.

Neben dem bischöflichen Tnfelgut bestand ein kleines Lehengut derv. Möllenbeck, auf welches Andreas v. Bardeleben die Anwartschaftempfing. Dieser starb bald, und die Witwe wurde abgefunden, so daß1. März 1563 der v. Bardelebensche Hof dem Rittergute zu Schön-hausen zugelegt werden konnte.

16.Dezember 1562 vertauschte der Kurprinz Hans Georg von Branden-burg, welcher nach der Säkularisierung Verweser des Bistums Havelberggeworden war, Schönhausen an I o b st und Gevr g (Nr. 49 u. 50) gegen