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Jugend in den Grundsätzen des Glaubens zu erziehen und siezu guten Sitten anzuhalten, sich dem Predigtamt zu widmen,die Beichte zu hören und die andern Sacramente zu verwalten,so glaubten Wir ihre Bitte erhören zu müssen, Wir thaten diesesum so bereitwilliger, als der damalige Kaiser Paul I. Uns diesePriester auf's dringendste in einem Schreiben empfahl, welches,vom 11. August des Jahres des Herrn 1800 datirt, seine Ach-tung und sein Wohlwollen für sie ausdrückte, worin er erklärte,daß cs ihm sehr angenehm wäre, wenn, zum Wohle der Katholikenseines Reiches, die Gesellschaft Jesu daselbst durch Unfern Aus-spruch wieder hergestellt würde.
Deshalb haben Wir, in Betracht der außerordentlichen Vor-theile, welche hieraus für jene ungcmcssen großen, beinahe völligan evangelischen Arbeitern Noch leidenden Gegenden hervorgehenwürden, denkend, welchen unschätzbaren Nutzen jene Geistlichen,deren erprobte Sitten schon hohes Lob erworben hatten, derKirche durch ihre unermüdlichen Anstrengungen, durch ihrenkräftigen Eifer für das Wohl der Seelen und durch ihre ununter-brochene Uebung des Predigtamts des Wortes Gottes schaffenwürden, Wir es als durch die Vernunft geboten angesehen, dieWünsche eines so mächtigen und so wohlthätigen Fürsten zuunterstützen. Wir ertheilen daher durch Unsere, in Form einesBreves unterm 7. Mai des Jahrs des Herrn 1801, ausgefer-tigten Briefe dem oben genannten Franz Karcu und seinen Ge-nossen im Russischen Reiche, sowie denen, welche sich noch da-hin begeben möchten, die Ermächtigung, sich in eine Körperschaftoder Congregation, unter dem Namen der Gesellschaft Jesu,in ein oder mehrere Häuser, nach dem Ermessen des Supe-riors, und einzig in den Gränzen des russischen Reiches zu ver-einigen. Aus eigenem Wohlgefallen und von apostolischen Stuh-les wegen ernannten Wir zum ersten Obern der besagten Ge-sellschaft den obgedachten Franz Karcu, mit den nöthigen undangemessenen Ermächtigungen, um die Regel des heiligen Jg'natius von Loyola zu halten, welche von Unserm VorgängerPaul tll. seligen Gedächtnisses, genehmigt und bestätigt wordenist, in Kraft seiner apostolischen Verordnungen. Damit siesolcher Gestalt in eine religiöse Congregation vereinigt, ihre Be-strebungen der Erziehung der Jugend in Gottesfurcht und Wissen-
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