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Klöster dieses Ordens, welche vorhin regulirt waren, zu welt-lichen und erklärte sie als solche für damals und in alle Zukunft.
Derselbe Innocenz X., Unser Vorgänger, reduzirte durchseine in Form eines Breves angefertigtcn Briefe vom 16. März1645 die Negulirten des Ordens der Armee der Mutter Gottes,der frommen Schulen, oder einfache Brüderschaften ohne Ge-lübde, wie die der Weltgcifllichcn des Oratoriums von 8t. kkil-ixp lVori zu Rom, an der Kirche der heiligen Maria inValli Cella, wegen der großen unter ihnen ausgcbrochcnen Un-ruhen, ungeachtet dieser Orden nach reifem Bedenken durch denPapst Gregor XV-, Unfern Vorgänger, anerkannt worden war.Er bewilligte diesen Ordensgeistlichen, in jeden andern anerkann-ten Orden eintreten zu dürfen, aber er verbot ihnen jede Auf-nahme von Novizen, und daß sie die schon aufgenommenen Pro-feß thuen ließen; endlich übertrug er den Ortsordinarien gänzlichdie Obergewalt und Gerichtsbarkeit, welche sich bis dahin inden Händen der Visitatoren und andern Obern allein befundenhatten, was in mehreren Jahren völlig in Ausführung überge,gangen war, bis der apostolische Stuhl, die Nützlichkeit diesesInstituts wieder erkennend, cs zur alten Form feierlicher Gelübdezurückrief und ihm die Form eines neuen, vollkommen regulirtenOrdens crtheilte. Durch ähnliche, in Gestalt eines Breves er-lassene Briefe vom 29. October 1656 hat derselbe Innocenz X.,Unser Vorgänger, gänzlich aufgehoben den Orden des St. Basi-lius der Armenier, auch wegen der in demselben herrschendenUnordnung und Streitigkeit. Er nöthigte diese Brüderschaft,das Kleid der Weltgeistlichen zu nehmen und sich in Allem derGerichtsbarkeit und den Befehlen der Ortsordinarien zu unter-werfen , während er ihnen zugleich auf die Einkünfte der unter-drückten Klöster eine Pension verwilligte und ihnen das Rechtverlieh, in jeden andern anerkannten Orden cinzutreten. GleicherGestalt hat derselbe Innocenz X., Unser Vorgänger, in Betracht,daß der Kirche keine geistige Früchte von der regulirten Brü-derschaft der Priester Jesu zu erwarten stünden, dieselbe für im-mer mittels in Form eines Breves ausgefertigter Briefe vom22. Juni 1651 aufgelöst für alle Zukunft; er unterwarf ihreMitglieder der Gerichtsbarkeit der Ortsordinarien, ihnen zugleicheine Pension auf die Einkünfte der unterdrückten Congregation