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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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überlassen, wenn man cs einem Andern eben so theuer vermie-thcn kann. Kann man cs nicht, so mag es die Hure bekom-men, weil die Wermicthung des Hauses noch weit von der Sündeist, und ja nicht heißt, zum Bösen Mitwirken." "°) BringeEiner solche Aussprüche in Einklang mit dem Worte Jesu: „Wehedem, der Aergcrniß giebt," und mit den Grundsätzen des Evan-geliums. Aber die Jesuiten hatten ja ihr eigenes Evangelium.

3) Nach Suarez darf ein Diener, der zu wenig Lohn vonseinem Herrn erhält, wenn er arm ist, seinen Herrn bestehlen,um sich schadlos zu halten. Escobar aber findet das vielzu strenge und er fügt, mit Erlaubniß eines so großen Doctors,hinzu, daß er zur Schadloshaltung seinen Herrn bestehlen könne,wenn er auch nicht arm sei, aber zu wenig Lohn bekommeund deßhalb Unrecht leide. Eine so einladende Lehre brauchtman den meisten Bedienten nicht zweimal zu geben, und vielewerden gewiß bei gutem Lohne stehlen, indem sie sich überreden,daß ihr Lohn mit ihren Diensten in gar keinem Verhältnissestehe. Wahrlich, die Bedienten hatten bei den guten Väterneinen guten Stein im Brett; indcß die Herren mußten die Ko-sten bezahlen.

4) Auf ähnliche Weise erlaubt Lay mann dem Sohne ei-nes Kaufmanns oder Oekonomen, der dem Vater das Geschäftführen hilft, von diesem eine Besoldung zu fordern, und, fallssie ihm verweigert wird, sie sich selbst zu nehmen." Und daswird sich mancher Sohn nicht zweimal sagen lassen und auchnoch ein Uebriges nehmen, wegen seiner enormen Dienste undAnstrengungen für den Vater. Auch oben ist von diesem Falleschon die Rede gewesen.

VII. Vom Spiele und Wetten.

Auch gegen die Spieler sind die artigen und humanen Vä-ter überaus gnädig gewesen und haben sich alle Mühe gegeben,ihnen die beschwerten Gewissen von der Last der Sünde, die siegegen die Gesetze Gottes und des Staats begangen haben, zuerleichtern.

IM) Iturt»3c> und Vslcncin beim Lscob. ibitl. n. 2g. ji. 425. 426.> 21 ) guaier bei Lscob. I. c. u. 30. > 22 ) ipjg. 12 z) bei Lscob.

>I>irI. 3t.

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