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und sich durch einen schriftlichen Comract verpflichtet, zu bezah-len: ist er dazu verbunden? Antwort: Keineswegs, sondern erkann sich mit Sicherheit auf das bürgerliche Gesetz berufen, dasihn von der Bezahlung frei spricht, wenn er den Contracc nurdurch keinen Eid besiegelt hat."
6) Aber Escobar heilt die dem Creditor geschlagene Wundegleich darauf durch einen lindernden Balsam. Es ist aus Er-fahrung bekannt, wie Wucherer oft die Verlegenheit solcher jun-gen Leute mißbrauchen und ihnen gegen eine Schuldverschrei-bung Summen zu Ungeheuern Procenten leihen, die gleich zumCapital geschlagen werden. Escobar stellt nun die Frage:„Wie wenn nun ein Mündel dem Creditor eine Summe be-zahlt hat, die er ihm gar nicht schuldig ist (freilich steht sie inder Verschreibung), kann der Creditor sie mit ruhigem Gewissenbehalten? Antwort: Allerdings, bis sie gerichtlich von ihm zu-rückgefordert wird. Nach Lassmann."
7) Es ist bekannt, daß in früherer Zeit Mancher, durchRänke und List hintergangen, sich verpflichtete, versteht sich mitseinem Vermögen, in ein Kloster zu treten. Oft kamen solcheLeute hinter den ihnen gespielten Betrug und hatten wohl Lust,wieder auszulreten, zum schweren Schaden der Kirche, die dasGeld, was sie gebracht hatten, wieder herausgcbcn mußte.
Die Jesuiten mögen nicht selten solche verdrießliche Fällegehabt haben, und die Casuisten suchten ihnen vorzubeugen.Daher wirft der scharfsinnige Escobar die Frage auf: „Je-mand ist durch List bewogen worden, einen geistlichen Con-tract einzugehen, z. B. in einen Orden zu treten: ist er auchverpflichtet, denselben zu halten? Antw. Allerdings, wie S aund Silvester (ein Paar rlootores Krsves et pii) behaup-ten, es sei denn, daß die angewandte List eine solche war, daßauch ein Gescheiter dadurch konnte hinter's Licht geführt werden.Dann muß man voraussetzen, daß der Wille, den Contract zuschließen, ganz gefehlt habe."
IV. Von den Depositen und dem Geliehenen.
1) Der fromme Vater Escobar führt die Casscnbcamten
iv2) Lscod. I. c. i>. 3g. p. 368. E) ibid. lM) Lscob. ikilö. n. 4A.p. 369.