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dieß gewahr wird. Wird er das aber nickt gewahr, sosündigt er nur läßlich, wiewohl sich die kleinen Diebstähle zusam-men sehr hoch belaufen. Wird er dieß aber gewahr, so ist erzur Erstattung verbunden, wenigstens dessen, was die Quantitätdes Gestohlenen bedeutend macht.
4) Aehnlich spricht der vcrchrungswürdige Busenbaum:„Wenn Jemand gelegentlich Einem oder Mehreren ein Mä-ßiges stiehlt, ohne die Absicht, dadurch etwas Bedeutendes zu er-werben und dem Nächsten'schwer zu schaden, so sündigt er wederdurch diese einzelnen Diebstähle schwer,. noch machen sie zusam-men eine Todsünde aus. Steigt aber der gcsammte Werth zuetwas Bedeutendem, so kann er nach Lessius, Sanchez undWonaccinus schwer sündigen; aber auch davon wird er sreisein, wenn er gerade in dem Augenblicke nicht wicdererstattenkann, oder doch wenigstens die Absicht hat, späterhin das zu-rückzugcben, was er das lctztc'mal gestohlen hat. Nach Gra-nada und Diana." °')
5) Hat er aber die Absicht, durch mehrere gegen Einenverübte kleine Diebstähle sich allmählich zu bereichern, oder einenschweren Schaden zuzusügen, so sündigt er durch diese Absichtschwer. Und obwohl die Ausübung solcher einzelnen kleinenDiebstähle nur läßlich ist, so ist doch bei besagter Absicht dieFortsetzung derselben tödtlich, weil .sie dem Staate sehr schadetund die Praxis sehr gefährlich für die menschliche Gesellschaftwäre (einen anderen Grund weiß der Jesuit nicht), wie z. B.wenn ein Schneider von Mehreren Reste Tuches stähle, wennKaufleute zu kurze Ellen oder zu leichtes Gewicht u. s. w. ge-brauchen. Jedoch auch diese werden von der schweren Sündefrei gesprochen
s,') nach dem, was n. 1. gesagt ist.
b) Wenn sie es thun, um sich schadlos zu halten, oderweil sie sonst Nichts gewinnen würden, oder wenn sie den Preiserhöhen müßten und dann keine Käufer finden würden. NachRosella;
e) wenn sie sonst Nichts haben, , wovon sie sich und die Ih-rigen ernähren können. °°)
KZ) x-cov. I. c. ii. 4. p. 152 153. 64) Hurend. I. c. 3ub. Z.o.1.2.
271. 272. 6S) Siehe bei uns u. 4. 66) Lusend, etc. etc.